Auf die Reaktion eines Kollegen mit einer persönlichen Nachricht nochmals zur Konkretisierung des Gutachtens Fischer: Dem Aufsatz von Prof. Dr. Peter Fischer (Anlage 2) ist zu entnehmen, dass auch durch Vertrag nicht festgeschrieben werden kann, ob es sich nun um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt. Weiter stellt er auf Seite 3 die Frage: Zuerst stellt sich die Frage, wie juristisch der Sachverständigenauftrag einzuordnen ist. Dabei will ich zwei verschiedene Fallgruppen beispielhaft darstellen: Fall 1.1: Der Sachverständige erhält den Auftrag, den Zustand des Gebäudes nach einem Sturmschaden festzustellen. um auf Seite 4 zu antworten: Kann auch der Sachverständigenauftrag dem Dienstvertragsrecht unterfallen? Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Sachverständigen im Vordergrund steht, was insbesondere bei der Feststellung eines Zustandes, zum Beispiel nach einem Sturm bei einem Gebäude, der Fall sein kann, wie in Fall 1.1 dargestellt. Wenn es sich bei Sach verständigentätigkeiten im bestimmungsgemäßen Sachverständigenverfahren tatsächlich um einen Werkvertrag handelt, werden wir Kollegen zukünftig abraten, dieses Risiko einzugehen.