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Dienst- oder Werkvertrag

SchadenForum
Sat, 19 May 2018 15:33:02 GMT

Liebe Kollegen, ich beschäftige mich mit einem Fall, bei dem ein Kollege als Sachverständiger für den VN in einem Sachverständigenverfahren tätig war. Der Obmann war noch nicht ernannt zwischen den beiden Sachverständigen. Vier Wochen nach der Sachverständigenernennung lässt der VN über RAe dem SV eine Frist von 4 Tagen zur Fertigstellung seines Gutachtens geben. Für die bisher erbrachten Leistungen, Ortstermine, Büroarbeit etc. stellt der SV eine Rechnung die der VN nicht bezahlt. Das Amtsgericht in erster Instanz gibt dem VN recht, der SV bleibt auf seinen Kosten sitzen. Das Gericht begründet es u. a. damit, dass es sich bei der Sachverständigenleistung um einen Werkvertrag handelt. Ich bin der Meinung, dass es sich eher um einen Dienstvertrag handelt, siehe auch Prof. Dr. Peter Fischer, www.rae-vonappen.de, aus: „Der Sachverständige 2010“ S 49-53, download: svm-ev.de/wp-content/uploads/2014/10/3910797.pdf Hier sehe ich ein Problem für uns Sachverständige und eine juristische Klärung wäre sicherlich hilfreich. Sehr häufig versuchen VN als Auftraggeber den eigenen Sachv erständigen zu beeinflussen, bei einem VR als Auftraggeber ist mir dies nicht bekannt; der SV des VN war nach seiner Auskunft ebenfalls den Begehrlichkeiten des VN ausgesetzt. Wente sagt dazu (Kernprobleme des Sachversicherungsrechts, Thomas Wente, VVW GmbH, 01.12.1999 - 381 Seiten) „Dennoch ist der Sachverständige auch Interessenvertreter der Partei die ihn beauftragt hat, was aber nicht so weit gehen darf, dass er berechtigt wäre, auf Anweisung des Auftraggebers ein Gutachten zu erstellen, das nicht seiner Überzeugung entspricht.“ Bei dem vorliegenden Rechtsstreit handelt es sich um eine vergleichsweise geringe Honorarsumme, bei großen Schäden liegen der Aufwand der Sachverständigen schon mal bei 50.000,00 € und mehr; nicht auszudenken, wenn der Auftraggeber, weil ihm die Ergebnisse nicht gefallen mit einer kurzen, nicht einzuhaltenden Fristsetzung der Vertrag lösen kann ohne für die bereits geleistete Sachverständigenarbeit das Honorar zu leisten. Dem Aufsatz von Prof. Dr. Peter Fischer ist zu entnehmen, dass auch durch Vertrag nicht festgeschrieben werden kann, ob es sich nun um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt. Wenn es sich bei Sachverständigentätigkeiten im bestimmungsgemäßen Sachverständigenverfahren tatsächlich um einen Werkvertrag handelt, werden wir Kollegen zukünftig abraten, dieses Risiko einzugehen. Die Frage hier im Forum: hat schon jemand Erfahrungen mit dem juristischen Thema gehabt, gibt es noch Hinweise für uns?

SchadenForum
Sat, 19 May 2018 18:18:55 GMT

Auf die Reaktion eines Kollegen mit einer persönlichen Nachricht nochmals zur Konkretisierung des Gutachtens Fischer: Dem Aufsatz von Prof. Dr. Peter Fischer (Anlage 2) ist zu entnehmen, dass auch durch Vertrag nicht festgeschrieben werden kann, ob es sich nun um einen Werk- oder Dienstvertrag handelt. Weiter stellt er auf Seite 3 die Frage: Zuerst stellt sich die Frage, wie juristisch der Sachverständigenauftrag einzuordnen ist. Dabei will ich zwei verschiedene Fallgruppen beispielhaft darstellen: Fall 1.1: Der Sachverständige erhält den Auftrag, den Zustand des Gebäudes nach einem Sturmschaden festzustellen. um auf Seite 4 zu antworten: Kann auch der Sachverständigenauftrag dem Dienstvertragsrecht unterfallen? Dies ist der Fall, wenn die Tätigkeit des Sachverständigen im Vordergrund steht, was insbesondere bei der Feststellung eines Zustandes, zum Beispiel nach einem Sturm bei einem Gebäude, der Fall sein kann, wie in Fall 1.1 dargestellt. Wenn es sich bei Sach verständigentätigkeiten im bestimmungsgemäßen Sachverständigenverfahren tatsächlich um einen Werkvertrag handelt, werden wir Kollegen zukünftig abraten, dieses Risiko einzugehen.